Hinweis

Alle Informationen sind aus der Studienordnung des Bachelor Physik und den Allgemeinen Prüfungsbestimmungen der TU Darmstadt entnommen.

Prüfungen

Grundsätzlich kann durch Ermittlung des Kenntnisstands in Tests, bei der Abgabe von Hausübungen o.Ä. eine Notenverbesserung erfolgen. Prüfende können den rechnerisch ermittelten Notenwert der Prüfungsnote in allen Modulen mit Bewertungssystem "Standard" um bis zu 0,4 verbessern. In den

Modulen "Physik I", "Physik II" und "Theoretische Physik I" legen die Prüfenden zu Beginn der

Vorlesungszeit fest, unter welchen Bedingungen eine Notenverbesserung bis zu einer ganzen Notenstufe

(1,0) erreicht werden kann. Die Notenverbesserung hat in keinem Fall Einfluss auf das Bestehen der Fachprüfungen und ist nachvollziehbar zu dokumentieren.

Benotete Prüfungen können auf Antrag in einer zusätzliche Leistungsübersicht dem Zeugnis beigelegt werden. Sie werden nicht mit der Gesamtnote verrechnet.

Es existieren Gedächtnisprotokolle der mündlichen Schwerpunktsprüfungen, aber nicht für die Spezialvorlesungen. Im Bachelor stehen Gedächtnisprotokolle für die Prüfung "Allgemeine und übergreifende Konzepte der Experimentalphysik" zur Verfügung.

Es existiert keine Altklausurensammlung schriftlicher Prüfungen im Bachelor oder Master.

Alle weiteren Informationen, insbesondere zu Ausleihmodalitäten und Ansprechpersonen, findet ihr hier.

Bitte beachtet möglicherweise abweichende Regelungen, die aufgrund der aktuellen Pandemie gelten können.

Anmeldefristen: Fachprüfungen müssen während der Anmeldefrist in TUCaN angemeldet werden. Die Fristen hierfür beginnen normalerweise Mitte November/ Anfang Juni und enden Mitte Dezember/Ende Juni. Diese Fristen können aber je nach Fachbereich noch abweichen!

Wenn ihr euch nach einer Anmeldung entscheidet, die Prüfung doch nicht wahrzunehmen, müsst ihr euch von der Prüfung abmelden. Abmelden kann man sich bis eine Woche vor der Klausur ohne Angabe von Gründen in TUCaN. Sollte das nicht funktionieren, sollte man sich so schnell wie möglich mit dem Studienbüro in Verbindung setzten.

Danach ist ein Rücktritt nur noch aus triftigen Gründen möglich. Ob man von der Prüfung zurücktreten kann, entscheidet letztendlich die Prüfungskommision.

Nachholtermin: Sofern ein Nachholtermin angeboten wird, kann man sich anmelden, sobald der Ersttermin stattgefunden hat. Diese Möglichkeit besteht auch, wenn man den Ersttermin nicht wahrgenommen hat.

sonstige Fristen: Es gibt eine weitere wichtige Frist im Fachbereich Physik: Man muss innerhalb der ersten zwei Semester eine Fachprüfung bestehen, die im Studienplan vorgesehen ist. Gelingt dies nicht, so wird man zu einer verpflichtenden Studienberatung eingeladen. War man z.B. längere Zeit krank und deshalb bei den Prüfungen verhindert und möchte eine Verlängerung dieser Frist beantragen, so muss man diesen Antrag vor Verstreichen der Frist an die Prüfungskommission richten. Bei Fragen kann man sich an das Studienbüro wenden.

Ausnahmen: Ausnahmen können von der Prüfungskommission genehmigt werden.

Dies ist von den Dozierenden abhängig. Die erlaubten Hilfsmittel werden rechtzeitig vor dem Prüfungstermin mitgeteilt.

Die Prüfungstermine für schriftliche Fachprüfungen werden typischerweise bereits zu Beginn des Semesters bekanntgegeben. Bei vom Fachbereich angebotenen Veranstaltungen liegen diese in der Regel in den ersten Wochen der vorlesungsfreien Zeit. Gegen Ende der vorlesungsfreien Zeit, oft bereits im neuen Semester, finden dann die sogenannten Wiederholungsprüfungen statt.

Für mündliche Prüfungen existieren typischerweise gewisse Zeiträume, die von den jeweiligen Dozierenden angeboten werden.

Bei Fachprüfungen gilt:

Man kann sich zu jeder angebotenen Klausur anmelden. Im Modul Rechenmethoden wird kein Nachholtermin im selben Semester angeboten. Die Veranstaltung wird jedoch jedes Semester gehalten.

Bei Studienleistungen gilt:

Hier ist eine pauschale Antwort nicht möglich, da Studienleistungen auch in Hausaufgaben, Hausarbeiten oder Ähnlichem abgeprüft werden können. Falls es eine Klausur gibt, kann man nachfragen, ob eine Wiederholungsklausur angeboten wird, eventuell wird auch eine mündliche Prüfung angeboten. Es kann aber auch sein, dass man warten muss, bis die Veranstaltung wieder angeboten wird.

In der Prüfungsordnung sind bereits einige Bedingungen genannt, an die sich die Dozierenden halten müssen. In der Studienordnung ist dann für Fachprüfungen genau geregelt, in welcher Form und Länge diese abgeprüft werden müssen.

Bei Studienleistungen dagegen entscheiden die Dozierenden selbst, wann diese als bestanden gilt. Die genauen Bedingungen müssen zu Semesterbeginn bekannt gegeben werden.

Bei Fachprüfungen hat man nur eine begrenzte Anzahl an Wiederholversuchen. Danach wird man exmatrikulert. Früher hießen Fachprüfungen Prüfungsleistungen.

Für Studienleistungen gibt es diese strengen Regeln nicht. Die Dozierenden legen selbst zu Beginn der Lehrveranstaltung die Kriterien fest, wie man die Studienleistung besteht, z. B. Teilnahme an Übungen, Vorrechnen, Abgabe von Übungsblättern. Studienleistungen können "beliebig oft" wiederholt werden.

Ja, das ist kein Problem, solange es sich um Vorlesungen innerhalb eines Studienganges handelt. Z.B. kann man Physik II hören und auch die Klausur schreiben, wenn man Physik I nicht gehört oder nicht bestanden hat. Einzige Ausnahme: Zum Fortgeschrittenen-Praktikum wird man erst zugelassen, wenn man das Grundpraktikum absolviert hat.

Kontakt

Fachschaft Physik

Hochschulstraße 12
64289 Darmstadt

Am besten sind wir per E-Mail zu erreichen.

Twitter Account: @FachschafPhysik

Fachschaftssitzung

Im Sommersemester 2023 finden die Sitzungen mittwochs um 17:15 Uhr in S207/267 statt.

Mehr Informationen dazu hier

 

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